Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Mit 01.01.2021 ist die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen...

Veröffentlichungsdatum:

01.12.2022

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Mit 01.01.2021 ist die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten in Kraft getreten. Die Vermögensgebühr ersetzt die Steuer für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP), die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA). Die diesbezüglichen Bestimmungen sind im Gesetz Nr. 160/2019, Artikel 1, Absätze 816 bis 847 enthalten.

Der Dienst für die Anwendung und die Einhebung der Werbesteuer und der Gebühr für den Plakatierungsdienst wurde der Firma Südpla GmbH aus Meran/Sinich, Johann-Kravogl-Str. Nr. 2 übertragen. Für allfällige Informationen kann man sich an die genannte Firma wenden (Tel. 0473 247118).

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Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024, 08:21 Uhr

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