Verordnung betreffend die Rückerstattung der Spesen der Verwalter für institutionelle Außendienste

Eine Verordnung über die Rückerstattung von Spesen für Verwalter.

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Veröffentlichungsdatum

10.04.2010

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Rückerstattung der Spesen, die Verwaltern für institutionelle Außendienste zustehen. Sie legt die Voraussetzungen und Kriterien für die Erstattung fest, einschließlich der Erstattung von Fahrtkosten und Spesen für die Teilnahme an Sitzungen. Das Dokument definiert zudem die Höchstbeträge und die Vorgehensweise bei der Abrechnung.

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Veröffentlichungsdatum

10.04.2010

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 17:19 Uhr