Vademecum - Gesetz Raum und Landschaft - die digitale Bauakte - Bauamt 4.0

Anleitung zur digitalen Abwicklung von Bauverfahren bei der Gemeinde.

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Beschreibung

Ab dem 1. Juli 2020 müssen alle Bauunterlagen digital im PDF/A-Format bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese müssen mit digitaler Unterschrift versehen sein, entweder vom Antragsteller selbst oder durch einen Techniker mit spezieller Vollmacht. Die Dokumente müssen korrekt benannt und bei größeren Datenmengen über ein zentrales Upload-Portal oder per zertifizierter E-Mail (PEC) übermittelt werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

25.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 16:59 Uhr