Rundschreiben Nr. 4/2021 - Verordnung zum Bauwesen D.LH. Nr.24/2020, abgeändert mit D.LH. Nr.08/2021 und Nr. 27/2021

Regeln zur Berechnung von Baumasse und Gebäudehöhen in Südtirol.

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Veröffentlichungsdatum

01.07.2024

Beschreibung

Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Südtirol einheitliche Regeln zur Berechnung von Baumasse, Flächen, Höhen und Abständen bei Gebäuden.
Die Baumasse wird anhand der äußeren Maße und der Geschosshöhen berechnet, wobei zwischen oberirdischer und unterirdischer Baumasse unterschieden wird.
Es gibt klare Vorgaben für Dachgeschosse, bestehende Gebäude, unterirdische Räume und Nutzungsänderungen, besonders in Natur- und Agrarflächen.

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Veröffentlichungsdatum

01.07.2024

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 16:49 Uhr