Rundschreiben Nr. 3/2022 - Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen (Artikel 70 des LG 9/2018) und Zubehörsbauten der Versorgungsnetze

Genehmigung öffentlicher Bauprojekte und technischer Nebenanlagen in Südtirol.

Themen
Veröffentlichungsdatum

01.07.2024

Beschreibung

Öffentliche Bauprojekte, die für das Land oder mehrere Gemeinden wichtig sind, brauchen eine Genehmigung durch das Land, kleinere Projekte mit lokaler Bedeutung durch die Gemeinde.
Kleine technische Anlagen wie Umspannstationen gelten als Teil der Infrastruktur und dürfen gebaut werden, wenn die Hauptleitung im Gemeindebauleitplan vorgesehen ist.
Diese Anlagen gelten als städtebaulich zulässig, wenn die nötigen Flächen vorhanden sind.

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Veröffentlichungsdatum

01.07.2024

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 16:48 Uhr